Zertifizierungsprozess - GutachterInnen
Zertifizierung nach EMASplus
Die Erst- und Rezertifizierung von Organisationen folgt einem etablierten Verfahren, dem die EMASplus-GutachterInnen nachkommen.
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Nach erfolgreiche Begutachtung einer Organisation, sendet die/der EMASplus-GutachterIn innerhalb von vier Wochen eine Mitteilung über die durchgeführte Zertifizierung sowie einen Nachweis über die Höhe des Gutachterhonorars an die Registrierungsstelle.
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Die Registrierungsstelle versendet eine Rechnung über 10% des Gutachterhonorars an die/den EMASplus-GutachterIn.
Sie können hier den schematisch dargestellten Zertifizierungsprozess aus Perspektive der/des EMASplus-GutachterIn als pdf herunterladen.
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Sie können hier das Dokument zur Benachrichtiung über durchgeführte Zertifizierung als pdf herunterladen.
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