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Zertifizierungsprozess - GutachterInnen

Zertifizierung nach EMASplus

Die Erst- und Rezertifizierung von Organisationen folgt einem etablierten Verfahren, dem die EMASplus-GutachterInnen nachkommen.

  • Nach erfolgreiche Begutachtung einer Organisation, sendet die/der EMASplus-GutachterIn innerhalb von vier Wochen eine Mitteilung über die durchgeführte Zertifizierung sowie einen Nachweis über die Höhe des Gutachterhonorars an die Registrierungsstelle.

  • Die Registrierungsstelle versendet eine Rechnung über 10% des Gutachterhonorars an die/den EMASplus-GutachterIn.

Sie können hier den schematisch dargestellten Zertifizierungsprozess aus Perspektive der/des EMASplus-GutachterIn als pdf herunterladen.

Klicken Sie hierzu auf den PDF-Button.

Sie können hier das Dokument zur Benachrichtiung über durchgeführte Zertifizierung als pdf herunterladen.

Klicken Sie hierzu auf den pdf-Button.

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