Die EMASplus Richtlinie
Die EMASplus Richtlinie liegt aktuell in Ihrer revidierten Fassung als Richtlinie 2020 vor.
Sie wurde vom EMASplus-Beirat in den letzten Jahren an sich verändernde Anforderungen und Bedingungen aktualisiert. Sie tritt mit dem 01.07.2020 in Kraft.
Die EMASplus-Richtlinie basiert auf dem Regelwerk von EMAS und formuliert die zusätzlichen Anforderungen an das Nachhaltigkeitsmanagementsystem EMASplus.
Wesentliche Änderungen der Richtlinie 2020 gegenüber der Vorgängerversion 2012 sind unter anderem die stärkere Ausrichtung an den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) und die verstärkte Orientierung an internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards wie der Global Reporting Initiative (GRI). Die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Nachhaltigkeitsinformationen sind in Anlehnung an die GRI konkretisiert und teils verbindlicher geworden. Zudem wird mit der neuen Richtlinie 2020 ein Zulassungsvertrag für EMASplus-GutachterInnen eingeführt.
Nähere Informationen zur Zulassung von EMASplus-GutachterInnen finden Sie hier.
EMASplus-Richtlinie 2020
Sie können hier die EMASplus-Richtlinie 2020 als PDF herunterladen.
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Sie können die EMASplus-Richtlinie 2012 hier als PDF herunterladen.
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Die ältere Version der EMASplus Richtlinie vom November 2012 ist in einem Übergangszeitraum bis zum 31.06.2021 weiterhin gültig.
Somit können noch bis zum 31.06.2021 Nachhaltigkeitsberichte (mit integrierter Umwelterklärung) nach den Vorgaben der EMASplus-Richtlinie 2012 veröffentlicht werden. Nach dem Ende der Übergangsfrist sind die neuen Anforderungen der EMASplus-Richtlinie 2020 mit dem nächsten Nachhaltigkeitsbericht umzusetzen.