Hintergrund
Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur freiwilligen Beteiligung von Organisationen am Umweltmanagement und der Umweltbetriebsprüfung i.d.F. vom 19. Dezember 2018 („EMAS III“) bietet eine gute Basis neben rein ökologischen Aspekten auch unternehmerische Verantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR) wahrzunehmen. Wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Aspekte können in die Unternehmenstätigkeiten auf allen Ebenen der Organisation integriert werden. Die aktuellen Änderungen der EMAS-Verordnung bieten Unternehmen nun auch den formalen Rahmen sonstige externe und interne Bedingungen mit zu betrachten. Damit können kulturelle, soziale, politische, gesetzliche, behördliche, finanzielle, technologische, ökonomische, natürliche und wettbewerbliche Aspekte sowie die strategische Ausrichtung, Kultur und Fähigkeiten eines Unternehmens fester prüfpflichtiger Teil des Managementsystems sein. Werden zusätzliche Nachhaltigkeitsaspekte von einem Unternehmen integriert, müssen Umweltgutachter/innen auch diese Aspekte bezüglich Einführung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung innerhalb des Umweltmanagementsystems mit überprüfen. Damit erweitern sich auch die Ansprüche an die fachliche Qualifikation der Umweltgutachter/innen, die im Umweltauditgesetz (UAG) verankert sind. Das UAG fordert von Umweltgutachter/innen Kenntnisse über die wesentlichen Inhalte eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems in ihrem jeweiligen Zulassungsbereich.
Zukünftig müssen auch EMASplus-GutachterInnen entsprechend des Zulassungsvertrages für EMASplus-GutachterInnen diese Fachkunde vorweisen.
Schulungskonzept
In den vergangenen Wochen hat KATE in Absprache mit der DAU ein Schulungskonzept erstellt, welches diesen anerkannten Fachkundenachweis liefert. Die Fachkundeschulung wird nicht exklusiv für EMASplus-GutachterInnen angeboten, sondern es können künftig alle UmweltgutachterInnen daran teilnehmen. Aufgrund der Abstimmungen mit der DAU und der aktuellen Beschränkungen durch Corona, wird sich ggf. das Schulungskonzept noch leicht verändern. Sie erhalten dazu in den kommenden Wochen an dieser Stelle weitere Informationen mit Terminen und Anmeldemöglichkeiten.
Ziele des Weiterbildungsangebots
Die Weiterbildung richtet sich an UmweltgutachterInnen, um ihnen Grundlagen des Konzepts Corporate Social Responsibility (CSR) bzw. nachhaltige Unternehmensführung und der Ausgestaltung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems im Sinne von Anhang IV der EMAS Verordnung zu vermitteln. Anforderungen des deutschen Rechts und des zertifizierbaren Nachhaltigkeitsmanagementsystems EMASplus sind dabei zentrale Bestandteile des Curriculums.
Anhand konkreter Praxisbeispiele wird dargestellt, welche Elemente im Kontext einer Umweltbetriebsprüfung in Organisationen hin zu mehr Nachhaltigkeit realisiert werden müssen. Die Teilnehmenden erfahren, wie Nachhaltigkeitsaspekte in den Prozessen einer Organisation integriert und Verbesserungspotenziale realisiert werden können. Am Ende des Kurses sind sie in der Lage, die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der Auditierung eines Nachhaltigkeitsmanagements eines Unternehmens in ihrem Zulassungsbereich eigenständig einzusetzen.
Lerninhalte
Sustainable Development Goals (SDGs)
Vorgaben und wichtige Standards wie z.B.:
Praxisleitfaden ISO 26000
EMASplus Richtlinie
CSR-Richtlinie 2014/95 (Berichtspflicht), §289c des HGB
UAG-Fachkunderichtlinie
NAP Menschenrechte, soziale Sorgfaltspflichten
SA 8000, ILO, ggf. UN Global Compact
GRI/DNK
Weitere Informationen folgen
Derzeit werden letzte Absprachen zur Konzeption des Schulungsangebots getroffen, sodass detaillierte Informationen zum Umfang, Format und formalen Rahmenbedingungen des Weiterbildungsangebot erst in den kommenden Wochen kommuniziert werden können.
Wir werden Sie dann an dieser Stelle über Details, Termine und Anmeldemöglichkeiten informieren.
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