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Neue EMASplus-Richtlinie 2020

Wir freuen uns sehr, heute mitteilen zu können, dass EMASplus sich weiterentwickelt. Der EMASplus-Beirat hat in den letzten zwei Jahren die EMASplus Richtlinie 2012 überarbeitet und nun die aktualisierte Richtlinie 2020 verabschiedet.


Die aktualisierte Richtlinie 2020 finden Sie hier.


Anlass waren die Entwicklungen in den letzten Jahren. Zum einen haben sich viele Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Organisationen verändert. Darüber hinaus sind richtungsweisenden Neuerungen dazugekommen. Allen voran die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs), auf die in der aktualisierten EMASplus Richtlinie 2020 stark Bezug genommen wird, um einen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten.


Weitere Informationen zu den SDGs finden Sie hier.


Hauptänderungen der neuen EMASplus-Richtlinie 2020

In der Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems EMASplus spielten zudem folgende Themen eine starke Rolle:


Viele Organisation haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend mit dem Thema der Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkette beschäftigt, da dieses durch ihre Stakeholder und auch rechtliche Vorgaben (u.a. geplantes Lieferkettengesetz) immer mehr in den Blickpunkt geraten ist. EMASplus setzt hier mit der aktualisierten Richtlinie stärkere Akzente und ist damit weiterhin ein geeignetes Instrument, wachsenden Anforderungen an Organisationen hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekte entlang ihrer Lieferkette nachzukommen.

Veränderte Markt- und Kundenanforderungen sowie Wettbewerbsbedingungen waren in vielen Fällen ausschlaggebend, verantwortungsvolles Lieferantenmanagement und soziales Engagement anzugehen und zu berichten. Darüber hinaus haben diese Einflüsse dazu geführt, die strukturierte Förderung nachhaltiger Produkte und Innovationen voranzutreiben. Zukunftssicherung durch Risikomanagement, innovative und wettbewerbsfähige Produkte und Leistungen sowie frühzeitiges Aufgreifen von Trends und Digitales Arbeiten stehen immer stärker im Mittelpunkt.


Immer mehr Organisationen beschäftigen sich mit der Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit und den gängigen Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die aktualisierte EMASplus-Richtlinie richtet sich stärker am internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard der Global Reporting Initiative (GRI) aus. Die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Nachhaltigkeits-informationen sind in Anlehnung an die GRI konkretisiert und teils verbindlicher geworden.


Auch durch die Novellierung der EMAS-Verordnung haben sich seit 2018 Neuerungen bei den Anhängen I bis III und zuletzt auch IV ergeben, die sich auf Nachhaltigkeitsprüfung, Managementsystem und Nachhaltigkeitsbericht auswirken.


Geändertes Zulassungsverfahren für EMASplus-GutachterInnen

Ein neu eingeführter Zulassungsvertrag für EMASplus-GutachterInnen sichert die bestehenden, hohen Qualitätsstandards von EMASplus-GutachterInnen auch in Zukunft transparent und verbindlich ab. Dafür sind auch neue Anforderungen erforderlich. Zu den neuen Anforderungen zählen etwa im Rahmen der Qualitätssicherung eine Dokumentenprüfung und ein Witness-Audit. Durch die Ende 2019 geänderte Fassung des Umweltauditgesetzes müssen sich bereits zugelassene UmweltgutachterInnen nachweislich fortbilden, wenn Sie Aspekte bzgl. der nachhaltigen Unternehmensführung mit überprüfen. Im Rahmen des EMASplus-Audits und Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichtes mit integrierter Umwelterklärung müssen künftig auch die EMASplus-GutachterInnen diese Fachkunde nachweisen. Der Zulassungsvertrag wird zum 01.10.2020 gültig. Bis dahin müssen EMASplus-GutachterInnen den Zulassungsvertrag bei der EMASplus-Registrierungsstelle eingereicht haben, um weiterhin als EMASplus-GutachterIn tätig sein zu können.


Weitere Informationen zum Zulassungsprozess und dem Zulassungsvertrag für EMASplus-GutachterInnen finden Sie hier.


Wir haben in den vergangenen Wochen in Absprache mit der DAU ein Schulungskonzept erstellt, welches diesen anerkannten Fachkundenachweis liefert. Die Fachkundeschulung wird nicht exklusiv für EMASplus-GutachterInnen angeboten, sondern es können künftig alle UmweltgutachterInnen daran teilnehmen. Sie erhalten dazu in den kommenden Wochen weitere Informationen, Termine und Anmeldemöglichkeiten.


Einführung von Gebühren

In den vergangenen Jahren hat KATE als Herausgeber der Richtlinie das EMASplus-System ehrenamtlich getragen. Mit der Berufung des EMASplus-Beirats wurde u.a. ein erster Schritt getan, starke Partner in die Arbeit mitaufzunehmen. Mit den Veränderungen der letzten Jahre und der Zunahme der zertifizierten Organisationen können wir die Aufgaben leider nicht weiter ehrenamtlich leisten. Deshalb hat der EMASplus-Beirat einer Einführung von Gebühren zugestimmt. Gebühren fallen für EMASplus-GutachterInnen künftig bei der Zulassung als EMASplus-GutachterIn, bei der Qualitätssicherung (Dokumentenprüfung, Witnessaudit) und bei durchgeführten Zertifizierungen von Organisationen an. Auch die zertifizierten Organisationen müssen eine Registrierungsgebühr zur Aufnahme in das EMASplus-Register entrichten.


Wir wissen, dass dies ein großer Schritt ist. Aktuell sehen wir aber keine andere Möglichkeit, das EMASplus-System weiter voranzubringen.


Einführung und Übergangsfristen für die EMASplus-Richtlinie 2020

Die EMASplus-Richtlinie 2020 tritt am 01. Juli 2020 in Kraft.

Die Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Anforderungen der EMASplus-Richtlinie 2020 durch die zertifizierten Organisationen und Unternehmen ist der 31.06.2021.

Somit können noch bis zum 31.06.2021 Nachhaltigkeitsberichte (mit integrierter Umwelterklärung) mit den Vorgaben der EMASplus-Richtlinie 2012 veröffentlicht werden. Nach dem Ende der Übergangsfrist sind die neuen Anforderungen der EMASplus-Richtlinie 2020 mit dem nächsten Nachhaltigkeitsbericht umzusetzen.

In den letzten Jahren sind Organisationen verschiedener Branchen EMASplus beigetreten, sodass inzwischen fast 7.000 Mitarbeitende in einer EMASplus-Organisation arbeiten und zur Nachhaltigen Entwicklung beitragen. Parallel zum Bundesziel bis 2030 ca. 5.000 EMAS-Standorte zu erreichen, arbeiten wir mit den zuständigen Einrichtungen auch am weiteren Ausbau von EMASplus. Wir freuen uns darauf, das EMASplus-System weiter voranzubringen - gemeinsam mit zukunftsweisenden Organisationen und engagierten EMASplus-GutachterInnen.

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