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Gutachterzulassung

Zulassungsstandard und -vertrag

Mit der Revision der EMASplus-Richtlinie 2020 wird ein Zulassungsvertrag für EMASplus-GutachterInnen eingeführt, der die Beziehung zwischen der/dem GutachterIn und der Registrierungsstelle regelt.

Der Zulassungsvertrag wird zum 01.10.2020 gültig. Bis dahin müssen alle EMASplus-GutachterInnen den Vertrag bei der EMASplus-Registrierungsstelle eingereicht haben, um weiterhin als EMASplus-GutachterIn tätig sein zu können.

Zulassungsvoraussetzungen

Um EMASplus-GutachterIn zu werden, muss eine Akkreditierung als UmweltgutachterIn bei der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) vorliegen.

Zudem müssen UmweltgutachterInnen eine Qualifizierung in Form eines Schulungsseminars durchlaufen, um als EMASplus-GutachterInnen Aspekte der nachhaltigen Unternehmensführung mitprüfen zu können. Dies entspricht der Ende 2019 geänderten Fassung des Umweltauditgesetztes. Nähere Informationen zum Schulungsseminar finden Sie untenstehend.

Zulassungsprozess für EMASplus-GutachterInnen

Um als EMASplus-GutachterIn zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Antragstellung auf Zulassung als EMASplus-GutachterIn erfolgt nach einem etablierten Verfahren.

  • UmweltgutachterIn sendet eine Anfrage auf Zulassung an die Registrierungsstelle. Als Nachweis wird die DAU-Zulassung mitgesendet.

  • UmweltgutachterIn durchläuft eine Qualifizierung als EMASplus-GutachterIn.

  • UmweltgutachterIn reicht den ausgefüllten Zulassungsvertrag gemeinsam mit dem Zertifikat als EMASplus-GutachterIn bei der Registrierungsstelle ein.

  • Die Registrierungsstelle nimmt EMASplus-GutachterIn in das offizielle EMASplus-Gutachter-Register auf.

Im Rahmen der Qualitätssicherung findet alle zwei Jahre eine Dokumentenprüfung und alle fünf Jahre ein Witness-Audit statt.

Sie können hier den schematisch dargestellten Zulassungsprozess für EMASplus-GutachterInnnen als pdf herunterladen.

Klicken Sie hierzu auf den pdf-Button.

​Sie können hier den Zulassungsvertrag für EMASplus-GutachterInnen als PDF herunterladen.

Klicken Sie hierzu auf den PDF-Button.

Aktuell: Schulungsangebot Nachhaltige Unternehmensführung für UmweltgutachterInnen

Durch die vergangene EMAS-Novelle und die nun geschaffene Möglichkeit zur Prüfung von Aspekten der nachhaltigen Unternehmensführung im EMAS-Zertifizierungsprozess, müssen UmweltgutachterInnen, die diese Aspekte mitprüfen möchten, Ihre Fachkunde gegenüber der DAU nachweisen.

KATE bietet UmweltgutachterInnen ein Schulungskonzept zum Erwerb des Fachkundenachweises Nachhaltige Unternehmensführung, insbesondere zur Vorlage bei der DAU. Das Schulungskonzept bietet zudem die Qualifizierung zur Zulassung als EMASplus-GutachterIn.

Die Fachkundeschulung vermittelt die Grundlagen der nachhaltigen Unternehmensführung, die Ausgestaltung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems im Sinne der geänderten EMAS-Verordnung und zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele auf, welche Aspekte zusätzlich im Rahmen der Umweltprüfung geprüft werden müssen.

In zwei Web-Seminaren und einem digital-basierten Selbststudium mit abschließendem Online-Kolloquium werden die Lerninhalte von den Kursteilnehmenden erarbeitet.

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Die nächsten Schulungen finden im Juni 2021 sowie im September 2021 statt. Die Anmeldefrist ist der 15. Mai 2021.

Die drei Präsenztermine (Web-Seminare und Online-Kolloquium) finden jeweils an folgenden Terminen statt:

Kurs Juni 2021
1.6.2021 – 17:00 - 18:00 Uhr
11.6.2021 – 16:00 - 18:00 Uhr
23.6.2021 – 15:00 - 18:00 Uhr

zusätzlich Selbststudium

Kurs September 2021
1.9.2021 – 17:00 - 18:00 Uhr
7.9.2021 – 16:00 - 18:00 Uhr
16.9.2021 – 15:00 - 18:00 Uhr

zusätzlich Selbststudium

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie im Flyer zur Fachkundeschulung. Diesen können Sie über den Button auf der rechten Seite herunterladen.

​Sie können hier den Flyer inklusive Anmeldeformular für die Fachkundeschulung Nachhaltige Unternehmensführung als PDF herunterladen.

Klicken Sie hierzu auf den PDF-Button.

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